SOZIALHILFEVERBAND W E I Z
8160 Weiz
| GZ.: 9.21, 9.22 u. 9.23 – 2010 |
Weiz, am 1.1.2010 |
RICHTLINIEN
für die Deckung des Versorgungsaufwandes in den Bezirkspensionistenheimen
des Sozialhilfeverbandes Weiz.
Zur Deckung der Kosten des Betriebes der Bezirkspensionistenheime wird mit Beschluss der Verbandsversammlung beim Sozialhilfeverband Weiz vom 10.12.2009 mit Wirkung vom 1.1.2010 folgende Regelung getroffen.
Der Leistungspreis setzt sich aus einer Hotelkomponente und einer Pflegekomponente zusammen. Angefangene Tage werden als ganze Tage verrechnet.
Die Hotelkomponente beträgt pro Person und Tag € 60,69
Als Entgelt für die Pflegeleistungen wird der im Vertrag zwischen Land Steiermark und der Einrichtung festgelegte Pflegezuschlag vereinbart, der sich am Pflegebedarf (festgestellte Pflegestufe) orientiert.
Zuschläge für Pflege und Betreuung:
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Pflegegeld der Stufe I
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€
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13,71
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Pflegegeld der Stufe II
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€
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18,89
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Pflegegeld der Stufe III
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€
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25,67
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Pflegegeld der Stufe IV
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€
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35,02
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Pflegegeld der Stufe V
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€
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43,34
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Pflegegeld der Stufe VI
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€
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55,02
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Pflegegeld der Stufe VII
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€
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70,64
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Das Entgelt ändert sich jeweils entsprechend dem vom Land Steiermark festgesetzten Leistungspreis (Hotelkomponente und Pflegezuschlag). Die Festlegung und Veränderung des Leistungspreises orientiert sich an der Kostendeckung einer durchschnittlichen Einrichtung. Die Anpassung erfolgt durch das Land Steiermark auf Vorschlag einer paritätisch besetzten Kommission bzw. einer Schlichtungsstelle jährlich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres. Eine Entgelterhöhung kann auch vor dem Ablauf des Jahres 2010 erfolgen, wenn Umstände eintreten (etwa die gesetzliche Erhöhung von Leistungspflichten der Einrichtung), die bei Ermittlung des kostendeckenden Leistungspreises mangels Vorhersehbarkeit keine Berücksichtigung finden konnten.
Die Erhöhungen der Tagsätze müssen sachlich gerechtfertigt sein. Das gilt auch für den Einzelzimmerzuschlag.
Das Entgelt für andere Zusatzleistungen wird jährlich zum 1. Jänner entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex 2000 oder einem an seine Stelle tretenden Index angepasst, wenn er sich gegenüber der letzten Entgeltfestlegung um mehr als 5% verändert hat.
Eine Tariferhöhung für andere Zusatzleistungen wird frühestens sechs Wochen nach der Ankündigung wirksam. Tarifsenkungen wirken ab Eintritt der Voraussetzungen.
Für den Fall, dass in Zukunft die Tagsätze durch Verordnungen der Stmk. Landesregierung festgelegt werden, so werden diese Beträge dem geltenden Heimtarif zugrunde gelegt.
Der Zuschlag für Einbettzimmer beträgt derzeit pro Tag € 5,- (dieser Zuschlag wird nur dort verrechnet, wo das Einbettzimmer ausdrücklich gewünscht wird, die Unterbringung aber in einem Zwei- bzw. Mehrbettzimmer möglich wäre). Die Abrechnung erfolgt über die Heimleitung.
Eine Übernahme dieses Einbettzimmerzuschlages durch den Sozialhilfeverband Weiz ist nicht möglich.
Die Heimkosten sind zum 1. des jeweiligen Monats im Vorhinein durch einen Abbuchungsauftrag über Konto-Nr.: 37002 bei der Raiffeisenbank Weiz an die Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Weiz anzuweisen.
Der Obmann des Sozialhilfeverbandes Weiz:
(Mag. Herbert Ribul)